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Letzte Änderung 08.07.2021.
Die Kosten für eine Covid-19-Impfung werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die Kosten, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind, werden vom Bund und den Kantonen getragen.
Haben Sie eine obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz abgeschlossen? Dann ist die Impfung für Sie kostenlos. Sie müssen keine Franchise und keinen Selbstbehalt bezahlen.
Haben Sie in der Schweiz keine obligatorische Krankenversicherungabgeschlossen? Dann ist die Covid-19-Impfung in folgenden Fällen ebenfalls kostenlos:
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz. (Dies betrifft zum Beispiel Personen, die bei einer diplomatischen und konsularischen Vertretung oder einer internationalen Organisation arbeiten sowie deren Familienangehörigen, entsandte Arbeitnehmende, Studierende oder Rentner/Rentnerinnen.)
- Sie sind Grenzgänger/Grenzgängerin und bei Ihrer Arbeit einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt (z.B. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt sowie Betreuungspersonal in Pflege- und Altersheimen). Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, um Näheres über die Organisation der Impfungen zu erfahren.
Die Kosten der Covid-19-Impfung werden bei diesen Personengruppen durch den Bund getragen.
Die Kosten werden nicht übernommen, wenn Sie keiner der oben aufgeführten Personengruppe angehören. Dies ist beispielsweise bei Touristen/Touristinnen sowie Auslandschweizern/Auslandschweizerinnen, die nicht in der Schweiz krankenversichert sind, der Fall. Die Covid-19-Impfung soll an Ihrem Wohnort erfolgen.
Detaillierte Informationen zur Finanzierung der Covid-19-Impfung finden Sie auf der Seite für Gesundheitsfachpersonen.