Das Angebot und die Verfügbarkeit von verschiedenen Tests entwickeln sich laufend. Zum Schutz der Bevölkerung und im Interesse einer zielgerichteten Bewältigung der Epidemie muss der Einsatz der Tests sorgfältig geprüft werden. Ab dem 2. November 2020 sind neben PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests zur Diagnose einer Infektion mit dem neuen Coronavirus möglich. Diese Tests werden schrittweise in den verschiedenen Kantonen eingeführt und die Verfügbarkeit wird in den nächsten Wochen zunehmen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Testarten.
PCR-Test
Der PCR-Test stellt fest, ob Sie eine Infektion mit dem neuen Coronavirus haben. Der Test wird über einen Nasen-Rachen-Abstrich oder einen Rachen-Abstrich durchgeführt und das Resultat liegt in der Regel zwischen 24 bis 48 Stunden vor. Den Abstrich führen Ihre Ärztin/Ihr Arzt, Spitäler und Testzentren durch, die entsprechende Analyse der Probe erfolgt in einem bewilligten Labor.
Antigen-Schnelltest
Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 entschieden, zusätzlich zu PCR-Tests per 2. November 2020 schweizweit Antigen-Schnelltests auch ausserhalb von bewilligten Laboratorien durchführen zu lassen. Antigen-Schnelltests liefern ein Testergebnis innerhalb von 15 bis 20 Minuten. Durch ihre Einführung können mehr Menschen getestet werden und der Zugang zur Testung wird erleichtert. Es können somit mehr positive Fälle nachgewiesen werden und die betroffenen Personen können sich schneller in Isolation begeben. Antigen-Schnelltests stellen wie PCR-Tests fest, ob Sie sich mit dem neuen Coronavirus angesteckt haben. Der Test wird durch dafür spezifisch geschultes Personal über einen Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt. Nebst Arztpraxen, Spitälern und Testzentren werden Antigen-Schnelltests auch in Apotheken angeboten. Die Verfügbarkeit von Antigen-Schnelltests wird sich laufend vergrössern, jedoch ist sie in der Einführungsphase begrenzt. Die Antigen-Schnelltests geben ein weniger verlässliches Resultat an als PCR-Tests. Aufgrund der aktuell begrenzten PCR-Testkapazitäten erachtet das BAG den Einsatz von Antigen-Schnelltests gleichwohl als sinnvoll. Dies, weil so bedeutend mehr Personen getestet werden und sich bei positivem Resultat in Isolation begeben können.
Ein Antigen-Schnelltest kann in Betracht gezogen werden, wenn Sie Symptome des neuen Coronavirus haben und alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Ihre Symptome haben vor weniger als 4 Tagen begonnen.
- Sie gehören nicht zu den besonders gefährdeten Personen.
- Sie arbeiten nicht im Gesundheitswesen mit direktem Patientenkontakt.
- Sie werden ambulant behandelt.
- Sie erhalten eine Meldung der SwissCovid App, die Ihnen anzeigt, dass Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.
- Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder die kantonale Stelle ordnet den Schnelltest an, weil Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.
Für alle Testarten gilt: Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, falls Sie ein negatives Testergebnis erhalten haben und:
- Ihre Symptome sich verschlechtern oder zusätzliche Symptome des neuen Coronavirus auftreten.
- Ihre Symptome während mehr als 2 Tagen nach der Testung anhalten und sich nicht verbessern.
- Sie erfahren, dass Sie in den 14 Tagen vor Beginn der Symptome Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.
Durch serologische Tests lassen sich Antikörper, wie zum Beispiel gegen das neue Coronavirus, im Blut nachweisen. Antikörper weisen darauf hin, dass die getestete Person Kontakt mit dem Virus hatte. Derzeit ist unklar, ob entwickelte Antikörper vor einer erneuten Infektion schützen. Ausserdem ist es möglich, dass diese Tests Antikörper anzeigen, obwohl keine vorhanden sind. Die getesteten Personen wiegen sich dann in falscher Sicherheit. Deshalb empfehlen wir diesen Test zurzeit nicht.