Offizielle und aktualisierte Informationen des BAG zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link:
03.11.2020
Der Bund übernimmt die Kosten sowohl für PCR-Tests als auch für Antigen-Schnelltests, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Sie haben Symptome, die zu Covid-19 passen.
- Sie erhalten eine Meldung der SwissCovid App, dass Sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Auf der Seite SwissCovid App und Contact Tracing erhalten Sie Informationen dazu.
- Die kantonale Stelle oder ein Arzt/eine Ärztin ordnet Ihnen einen Test an, da Sie sich aufgrund eines engen Kontaktes zu einer infizierten Person in Quarantäne befinden.
Der Bund übernimmt die Testkosten nicht, wenn:
- Sie ein negatives Testresultat für eine Reise benötigen.
- Der Test auf Wunsch Ihres Arbeitgebers erfolgt.
- Der Test im Ausland durchgeführt wird.
Wenn die Testkosten nicht vom Bund übernommen werden, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus über die Höhe der Kosten zu informieren, da diese variieren können.