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Offizielle und aktualisierte Informationen des BAG zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link:
Der Bund übernimmt die Testkosten wie folgt:
Beachten Sie: Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen, sind für Personen ab 16 Jahren selbst zu bezahlen. Tests von symptomatischen Personen und Personen mit engem Kontakt zu einer infizierten Person sowie PCR-Bestätigungstests führen prinzipiell nicht mehr zu einem Covid-Zertifikat. Dasselbe gilt auch für Schnelltests zur Fachanwendung, die für den Besuch einer Gesundheitseinrichtung benötigt werden. Ausnahmen werden im Folgenden und nach Testart aufgeführt.
PCR-Tests
Der Bund übernimmt die Kosten von individuellen PCR-Tests in folgenden Fällen:
- Sie lassen sich aufgrund von Symptomen testen.
- Sie haben eine Meldung der SwissCovid App erhalten.
- Sie haben eine Anweisung von einer kantonalen Stelle oder von einer Ärztin/einem Arzt erhalten, dass Sie sich testen lassen sollen.
Der Bund übernimmt die Kosten von PCR-Tests in folgenden Fällen nicht:
- Sie benötigen ein negatives Testresultat für eine Reise. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich in diesem Fall im Voraus über die Höhe der Kosten informieren.
Gepoolte PCR-Tests
Der Bund übernimmt die Kosten von gepoolten PCR-Tests in folgendem Fall:
- Sie nehmen an einer organisierten Testung (z. B. in Betrieben und Gesundheitseinrichtungen sowie an Schulen, Universitäten oder für ein Lager) teil.
Der Bund übernimmt die Kosten, die zu einem Covid-Zertifikat führen in folgenden Fällen:
- Sie sind unter 16 Jahre alt.
- Sie können sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.
- Sie nehmen am repetitiven Testen teil und erhalten in gewissen Fällen bei einem negativen Resultat ein Zertifikat, das durch den Bund finanziert wird.
- Sie haben sich bereits einmal mit einem in der Schweiz anerkannten Impfstoff geimpft und warten auf die zweite Impfdosis. Während dieser Zeit, aber spätestens bis zum 30. November 2021, werden die Kosten, die zu einem Covid-Zertifikat führen, übernommen.
- Sie haben sich mit dem Impfstoff von Janssen geimpft und müssen nun 22 Tage auf das Covid-Zertifikat warten. Während dieser Zeit, aber spätestens bis zum 30. November 2021, können Sie sich kostenlos testen lassen.
Antigen-Schnelltests
Tests können Sie in einem Testzentrum, bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, in Spitälern oder Apotheken durchführen lassen. In folgenden Fällen übernimmt der Bund weiterhin die Kosten für die Antigen-Schnelltests:
- Sie haben Symptome des Coronavirus.
- Sie hatten Kontakt zu einem bestätigten Fall.
Der Bund übernimmt die Kosten, die zu einem Covid-Zertifikat führen in folgenden Fällen:
- Sie sind unter 16 Jahre alt.
- Sie können sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.
- Sie nehmen am repetitiven Testen teil und erhalten in gewissen Fällen bei einem negativen Resultat ein Zertifikat, das durch den Bund finanziert wird.
- Sie haben sich bereits einmal mit einem in der Schweiz anerkannten Impfstoff geimpft und warten auf die zweite Impfdosis. Während dieser Zeit, aber spätestens bis zum 30. November 2021, werden die Kosten, die zu einem Covid-Zertifikat führen, übernommen.
- Sie haben sich mit dem Impfstoff von Janssen geimpft und müssen nun 22 Tage auf das Covid-Zertifikat warten. Während dieser Zeit, aber spätestens bis zum 30. November 2021, können Sie sich kostenlos testen lassen.
Antigen-Selbsttests
Der Bund übernimmt die Kosten für Antigen-Selbsttests nicht mehr. Das bedeutet, Sie müssen ab diesem Zeitpunkt die Kosten selbst übernehmen, unabhängig ob Sie geimpft oder genesen sind. Selbsttests können z. B. in Apotheken, Drogerien oder im Detailhandel gekauft werden.