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Für Auskünfte bezüglich der Kosten und Kostenübernahme durch die Krankenkassen besuchen Sie die offizielle Seite des BAG unter folgendem Link:
Seit dem 1. Januar 2023 werden die Kosten für Tests nicht mehr durch den Bund bezahlt. Falls Sie einen Test machen wollen, müssen Sie diesen selbst bezahlen. In Ausnahmefällen werden die Kosten durch die Krankenkasse oder den Kanton übernommen.
Das Parlament hat im Dezember 2022 beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2023 die Kosten für Covid-19-Tests nicht mehr vom Bund übernommen werden. Die Kosten für einen Covid-19-Test müssen Sie somit seit dem 1. Januar 2023 selbst bezahlen.
Wichtige Ausnahmen:
- Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten bei individuell ärztlich angeordneten Tests, wenn die Diagnose bei symptomatischen Personen für eine Therapie notwendig ist. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bei Ihnen ein antivirales Arzneimittel gegen Covid-19 verschreiben will. Es ist zu beachten, dass Franchise und Selbstbehalt geschuldet sind.
- Die Kantone können Testungen zum Schutz der Bevölkerung anordnen. In diesem Fall werden die Testkosten durch die Kantone getragen.
Wenn Sie Erkältungssymptome verspüren oder sich oder andere zusätzlich schützen möchten, können Sie sich weiterhin an den Grundprinzipien auf der Seite «So schützen wir uns» orientieren und sich auf eigene Kosten testen lassen. Wenn Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören, kontaktieren Sie Ihre ärztliche Fachperson. So kann eine frühzeitige Behandlung von Covid-19 mit antiviralen Arzneimitteln in Betracht gezogen werden, falls Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben sollten.